KDV-Beratung


"Niemand darf gegen sein Gewissen
zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes

Dieser Artikel des Grundgesetzes bildet die Grundlage für alle jungen Männer, die eine Alternative zum Dienst in der Bundeswehr suchen.
Wir bieten euch Informationen und Beratung bei der Antragstellung zum Kriegsdienstverweiger, dessen Anerkennung die Voraussetzung ist, um Zivildienst machen zu können. Außerdem können wir euch in schwierigen Situationen als Beistand zur KDV - Anhörung vor dem Ausschuß beim Kreiswehrersatzamt begleiten. Wir können euch Ansprechpartner vermitteln, wenn ihr den Zivildienst im Ausland machen möchtet oder einen anderen Dienst im Ausland, der als Zivildienst anerkannt wird. Auch über die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes im Bereich Entwicklungshilfe, Friedensdienste, ökologisches und soziales Jahr können wir euch informieren.

Wenn ihr euch sofort über Fragen zur Antragstellung informieren wollt,
findet ihr hier viele Infos.

Ansprechpartner: Dirk Marschall Tel.(03643) 852283

 

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